Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie halten an und werden immer größer. Die Europäische Kommission hat die staatlichen Hilfen ausgeweitet und erweitert. Die luxemburgische Regierung beschloss im Gegenzug, die Fördermaßnahmen für die von der COVID-19-Pandemie stark betroffenen Unternehmen zu erweitern und zu verstärken.

Am 12. Februar 2021 genehmigte der Regierungsrat die Ausweitung der

  • neuen Konjunkturmaßnahmen und
  • der Beihilfe für die nicht abgedeckten Kosten.

Diese Maßnahmen wurden durch 2 Gesetze vom 19. Dezember 2020, die am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten sind, eingeführt, von denen das eine die Bereitstellung eines vorübergehenden Beitrags des Staates zu den ungedeckten Kosten einzelner Unternehmen und das andere die Einrichtung eines neuen Konjunkturprogramms für verschiedene Unternehmen zum Ziel hatte.

Die luxemburgische Regierung hat zur Bewältigung der aktuellen Krise mit dem alleinigen Ziel, die Unternehmen zur Fortführung ihrer Aktivitäten zu ermutigen, Folgendes beschlossen:

  • Für den Zeitraum Februar bis Juni 2021 und unter der Voraussetzung, dass eine gesetzliche Schließung angeordnet wird, werden Beihilfen für ungedeckte Kosten bis zu 25 % vom Monatsumsatz bei der Berechnung der Einnahmen gewährt;
  • Für den Zeitraum von Februar bis Juni 2021 wird die Gesamtsumme der ungedeckten Kosten für Unternehmen erstattet, die aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen für Veranstaltungen schließen mussten oder einen Umsatzverlust von mindestens 75% erlitten haben;
  • Die Beihilfe für ungedeckte Kosten, die ursprünglich bis März 2021 geplant war, wird um 3 Monate, bis Juni 2021, verlängert;
  • Die neue Frist für den Beginn der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wurde auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt, sodass Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2020 aufgenommen haben, die Anreize nutzen können.
  • Unternehmen, die für den Monat Januar 2021 einen Umsatzverlust von weniger als 25 % zu verzeichnen haben, können die Konjunkturhilfe für diesen Monat in Anspruch nehmen, wenn sie in diesem Monat von einer gesetzlichen Schließung betroffen waren;
  • Das Konjunkturprogramm, das ursprünglich bis März 2021 geplant war, wird um drei Monate, bis Juni 2021, verlängert.

 

Weitere Informationen zu den geltenden Beihilfen, insbesondere für Selbstständige, finden Sie unter Guichet.lu.

Wenn Sie mehr über die Ausweitung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von COVID-19 erfahren möchten, können Sie uns gerne unter contact@dsm.legal ansprechen.