Mit BIM (Building Information Modeling) setzt sich im Bauwesen ein neues Paradigma durch, das die Immobilienwelt revolutioniert. Mit Hilfe dieser Technologie ist es nun möglich, ein virtuelles Gebäude vor seiner Errichtung zu erstellen und anschließend seine Eigenschaften sowie seine Gestaltungs- und Betriebsbedingungen zu messen.
Anhand des so erstellten virtuellen Modells können auch die erforderlichen Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Grundlage der vorliegenden Pläne verfolgt werden, und es dient auch als Unterstützung bei späteren Baustreitigkeiten.
Um ein solches digitales Modell zu erstellen, ist es erforderlich, dass jeder Akteur in der Immobilienkette seine Daten nach einem bestimmten Modell strukturiert, Daten austauscht, mit dem Bauherrn und anderen Handwerkern zusammenarbeitet sowie sein Wissen und seine Pläne teilt, und zwar während der gesamten Lebensdauer des Gebäudes.
Mit BIM entstehen also neue technische und rechtliche Auflagen, die die Betreiber ab sofort beachten müssen:
- Wahl der Soft- und Hardware,
- Kompatibilität von Systemen und Software,
- Interoperabilität der Werkzeuge,
- Übertragbarkeit von Daten und
- rechtliche Konsequenzen dieser Entscheidungen für ihre eigenen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten.
Bereits in der Vertragsphase müssen die Parteien BIM-spezifische Regelungen vereinbaren, z. B. die Wahl eines auf BIM spezialisierten Projektmanagers, die Überwachungsmodalitäten, das geistige Eigentum am virtuellen Modell und an seinen verschiedenen Phasen, die Verantwortung für seine Aufbewahrung und Aktualisierung bei Anpassungs- oder Wartungsarbeiten am Gebäude.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach den Beziehungen zu den Softwareherstellern, die zur Modellierung der Informationen benötigt werden. Die Auswahl der Software, die das Modell unterstützt, hat nämlich Auswirkungen auf die Gesamtkosten von BIM, auf die Wahl der Partner und auf die technischen Eigenschaften des virtuellen Modells. Zwar ist es möglich, sich für eine bestimmte Standardisierung zu entscheiden (z. B. mit der ISO-Norm 19650), jedoch ist dies nicht immer der Fall. Dabei gilt es insbesondere, eine Abhängigkeit von einem Anbieter zu vermeiden, dessen Preise aufgrund der Marktkonzentration eines Tages in die Höhe schnellen könnten.
Durch ihre technischen und rechtlichen Entscheidungen müssen die Parteien gewährleisten, dass das virtuelle Modell über einen längeren Zeitraum hinweg zu angemessenen Kosten und in einer ausreichend bekannten und verbreiteten Computersprache, die für alle beteiligten Fachleute zugänglich ist, erhalten bleibt.
Das öffentliche Beschaffungswesen ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen, und die Mitwirkung an Verträgen setzt die Beherrschung dieser neuen Techniken voraus, sowohl aus informationstechnischer als auch aus rechtlicher Sicht.
Die Hinzuziehung eines in IT-Fragen erfahrenen Rechtsberaters wird in jedem Fall die Rechtssicherheit des gesamten BIM-Projekts auch über die herkömmlichen Beschränkungen hinaus sicherstellen.