Seitens der nationalen luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, CNPD, wurde im Hinblick auf die DSGVO keinerlei Übergangsfrist gewährt. Angesichts des fortwährenden Hickhacks um den Brexit, ist es sicherlich angebracht, nicht untätig zu bleiben, sondern besser bereits heute Standard-Vertragsklauseln mit Ihren Partnern zu unterzeichnen. Ist ein ganzer Konzern oder eine Gruppe von Gesellschaften betroffen, sollten Sie darüber nachdenken, einen gruppen- bzw. konzerninternen Vertrag zu erstellen und ggfs. einen darin enthaltenen DSGVO-Verantwortlichen zu benennen. Ein solches Vertragswerke würde es Ihnen gleichfalls ermöglichen, etwaigen Problemen im Hinblick auf Artikel 28 (Datenverarbeiter und Unterdatenverarbeiter) zu begegnen.
Unser Digital-Team steht Ihnen zur Verfügung, um sie sowohl hinsichtlich Fragen der Compliance, als auch bei der Kommunikation mit betroffenen Personen und den Aufsichtsbehörden zu unterstützen.
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