Unser auf Compliance und Aufsichtsrecht spezialisiertes Team erarbeitet und erstellt kundennahe Lösungen in einem immer stärker reglementierten und komplexen Sektor.
Aufsichtsrecht/Grenzüberschreitende Aktivitäten
Wir können uns eine enge und professionelle Beziehung mit der luxemburgischen Finanzaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), stützen. Unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich des Aufsichtsrechts und der grenzüberschreitenden Aktivitäten erstreckt sich auf alle Bereiche der Finanzregulierung. Wir führen unsere Mandanten durch den komplexen aufsichtsrechtlichen Prozess, stellen Anträge für Genehmigungen und Zulassungen für Finanzinstitute und für die gesamte Bandbreite von zugelassenen Gewerbetreibenden des Finanzsektors, z. B. für Asset Manager und Manager alternativer Investmentfonds sowie für zugelassene Hedge-Fonds, Immobilienfonds, Private Equity oder Dachfonds. Wir beraten auch Banken, die in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten oder außerhalb von EU/EWR zugelassen sind, hinsichtlich der Erbringung von Bankdienstleistungen in Luxemburg. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir für Privatkunden und Unternehmen als Anleger in allen Angelegenheiten ihrer Beziehungen mit Banken oder anderen Professionelle des Finanzsektors.
Compliance
Über die Problematiken zu AML/CFT-Themen hinaus beraten wir unsere Mandanten in zahlreichen weiteren Bereichen, wie zum Beispiel dem Anlegerschutz, der Umsetzung der MIFID-Richtlinie, Verhaltensregeln für Professionelle des Finanzsektors oder dem Marktmissbrauch.
Fragen der internen Corporate Governance gehören ebenfalls zu diesem Bereich.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Wir beraten Banken und Professionelle des Finanzsektors bei ihren Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Zu diesen Verpflichtungen gehört insbesondere die Pflicht, das Profil des Mandanten und des jeweiligen wirtschaftlichen Endberechtigten zu kennen, erforderliche Due Diligence Prüfungen durchzuführen, um die beabsichtigte Beziehung, ihren Hintergrund und ihre Ziele zu definieren (KYC), sowie die Transaktionen zu verfolgen und zu kennen (KYT). Hierzu gehört auch eine Kooperation mit den für AML/FT verantwortlichen Behörden und insbesondere die Pflicht, jeden Verdacht auf Geldwäsche zu melden sowie interne Maßnahmen umzusetzen, um der Geldwäsche vorzubeugen (interne Verfahren, interne Dokumentation, Fortbildung von Mitarbeitern, Corporate Governance, etc.).
Wir stehen natürlich bereit, unsere Banken oder andere Professionelle des Finanzsektors in Krisensituation in Zusammenhang mit den zuvor genannten Verpflichtungen, aber auch mit der straf- oder zivilrechtlichen Haftung der Gesellschaften selbst, ihrer Führungsorgane oder Mitarbeiter zu beraten.
Um der Verpflichtung unserer Mandanten nachzukommen, ihre Führungsorgane und Mitarbeiter entsprechend zu schulen, sind wir in der Lage, Fortbildungen im Bereich AML/FT oder sonstigen Bereichen der Compliance zu organisieren und durchzuführen.
„Quick, pragmatic and solution oriented“ IFLR1000, 2022
„The firm gives its legal opinion with a high-ranking degree of specialisation and knowledge of banking and financial law.“ IFLR1000, 2021
„Marie-Paule has excellent knowledge of banking and financial law area, kindness and attention.“ IFLR1000, 2021
Unser team
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Marie-Paule Gillen
Partner - Avocat à la Cour
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Héloïse Cuche
Counsel - Avocat à la Cour
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Cathy Nelson
Jurist, Mitglied der Rechtsanwaltskammer von New Mexico (USA)
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Marie Jacquet
Senior Associate - Avocat