Pressemitteilung 19/34 der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) vom 15. Juli 2019 führt die Pressemitteilung 19/18 hinsichtlich der Veröffentlichung des luxemburgischen Gesetzes vom 8. April 2019 über den Brexit fort.

Im Vereinigten Königreich ansässige Alternative Investmentfond-Manager („UK-AIFMs“), die seitens der Behörden des Vereinigten Königreichs wirksam autorisiert sind, luxemburgische Alternative Investmentfonds (AIFs) zu verwalten, sind verpflichtet der CSSF bis spätestens zum 15. September 2019 mitzuteilen, ob und wie sie gedenken, solche Dienstleistungen in Luxembourg in Zukunft anzubieten, für den Fall, dass ein ungeregelter, „harter“ Breit ohne Austrittsabkommen eintreten sollte. Die CSSF wird für solche Mitteilungen in den kommenden Wochen eine eigens dafür vorgesehene Plattform einrichten und die Öffentlichkeit zeitnah über deren Online-Schaltung in Kenntnis setzen.

 UK-AIFMs sind dann aufgefordert, der CSSF so rasch wie möglich, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2019, einen Antrag zur Zulassung oder ggfs. eine Mitteilung über etwaige anderweitige Vorgehensweisen, in Abhängigkeit von der Art ihrer geplanten Aktivitäten im Falle eines harten Brexit, zu unterbreiten, sowie angemessene Schritte einzuleiten, um dem Verlust der EU-Staatsbürgerschaft zu begegnen.

Auf Grundlage der so übermittelten Informationen, wird die CSSF von Fall zu Fall entscheiden, ob betroffene im UK-AIFMs ihre Aktivitäten In Luxembourg für eine Übergangsphase von 12 Monaten im Anschluss an einen harten Brexit fortführen dürfen.

Diese Brexit-Anzeige und nachfolgende Anträge und Mitteilungen sind verpflichtend für Unternehmen für Gemeinsame Anlagen (Undertakings for Collective Investments, UCIs) und ihre Manager, die im vereinigten Königreich ansässig und derzeit wirksam gemäß EU-Direktive 2009/65/EC (“UCITS Direktive”) bzw. Direktive 2011/61/EU (“AIFM Direktive”) zugelassen sind.

Unternehmen, die in Erwartung eines harten Brexit bereits einen an Antrag auf Zulassung an die CSSF  gestellt haben, sind dennoch verpflichtet, die Brexit-Anzeige bei der CSSF einzureichen.

Für jegliche weitere Informationen oder Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren Partner Renaud Le Squeren.