Zusammenfassung des Gesetzes vom 26. Juli 2023 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 2. September 2011 zur Regelung des Zugangs zu den Berufen des Handwerkers, des Handels, des Gewerbes sowie zu bestimmten freien Berufen (im Folgenden „Gesetz über Niederlassungsgenehmigungen“).
Im Gesetz von 2023 wurde eine neue berufliche Tätigkeit eingeführt und definiert, nämlich die des „Geschäftsvermittlers für Immobilien“. Der Beruf wird in dem Gesetz als „die Geschäftstätigkeit, die darin besteht, einen Immobilienmakler oder Bauträger mit jeder anderen Person, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, zusammenzubringen“ definiert (Artikel 2 Punkt 1°bis des Gesetzes über Niederlassungsgenehmigungen).
Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das als Geschäftsvermittler für Immobilien tätig werden möchte, ist verpflichtet, eine Reihe von Kriterien zu erfüllen, die in Artikel 4 des Gesetzes über Niederlassungsgenehmigungen aufgeführt sind:
- Erfüllung der Anforderungen an die berufliche Qualifikation und den guten Leumund;
- jederzeit ein effizientes Tagesgeschäft gewährleisten;
- eine echte Verbindung zum Unternehmen haben und
- alle Sozialabgaben und Steuern zahlen, sei es im eigenen Namen oder über eine Gesellschaft, die von ihm geleitet wird oder geleitet wurde.
Dabei ist zu beachten, dass das Unternehmen über einen festen Geschäftssitz in Luxemburg verfügen muss, wie es in Artikel 5 des Gesetzes über die Niederlassungsgenehmigungen festgelegt ist.
Schließlich sieht das Gesetz von 2023 vor, dass der Geschäftsvermittler für Immobilien eine spezielle beschleunigte Ausbildung absolvieren muss, in der mindestens die Berufsethik und die luxemburgische Gesetzgebung in Bezug auf „Mandate, Verkäufe, Eintragungsgebühren, Mietverträge, Flächennutzungsplanung, Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen, Verkäufe von zu errichtenden Gebäuden, Garantien für zu errichtende Gebäude, Mehrwertsteuer, Miteigentum, Geschäftspraktiken, Vergütung von Immobilienmaklern und Bekämpfung der Geldwäsche“ behandelt werden.
In der Praxis wird diese Ausbildung von der luxemburgischen Industrie- und Handelskammer (Chambre de Commerce à Luxembourg) angeboten:
https://www.houseoftraining.lu/training/acces-reglemente-aux-professions-de-l-immobilier-1737.
Anders als Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Miteigentumsverwalter und Bauträger schreibt das Gesetz von 2023 nicht vor, dass der Geschäftsvermittler für Immobilien über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen muss, die seine beruflichen Verpflichtungen abdeckt. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Abschluss einer solchen Versicherung in Erwägung zu ziehen.
Schließlich muss sich jeder Immobilienvermittler für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und auch den Status eines Kaufmanns haben. Wenn er gleichzeitig als Arbeitnehmer tätig ist, sind eventuelle Unvereinbarkeiten zu prüfen.