Seit dem 12. November 2024 müssen alle natürlichen Personen, die im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg oder „R.C.S. Luxembourg“) aufgeführt sind, ihre luxemburgische Identifikationsnummer unabhängig von ihrer Funktion registrieren lassen (z.B. die Aktionäre einer S.à r.l., alle Vertreter der Gesellschaft wie Direktoren (administrateurs), Geschäftsführer (gérants), Rechnungsprüfer (commissaires), Beauftragte für die laufende Geschäftsführung (délégués à la gestion journalière) usw.).
Anmerkung: Allerdings bestehen einige Ausnahmen (insbesondere für gerichtlich bestellte Vertreter (mandataires judiciaires) und für Vertreter einer ausländischen Gesellschaft mit einer luxemburgischen Niederlassung).
Es gibt 2 mögliche Unterscheidungen:
- Die Person besitzt bereits eine nationale luxemburgische Identifikationsnummer (eine Person, die im Großherzogtum Luxemburg wohnt oder arbeitet).
In diesem Fall ist ausschließlich die luxemburgische Identifikationsnummer der bei dem R.C.S. Luxembourg registrierten natürlichen Person anzugeben.
Anmerkung: Nachname, Vorname und zweiter Vorname müssen mit den im nationalen Register für natürliche Personen (Registre national des personnes physiques) eingetragenen Daten übereinstimmen.
- Die Person besitzt noch keine nationale luxemburgische Identifikationsnummer.
- Antrag auf Erteilung einer nationalen luxemburgischen Identifikationsnummer
Zu diesem Zweck sind dem R.C.S. Luxembourg bestimmte Angaben (wie vollständiger Name, Geburtsdatum, -ort und -land, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, vollständige und genaue private Wohnanschrift) sowie Belege für die Identität und den Wohnsitz (gültiger Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.
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- Erteilung einer nationalen luxemburgischen Identifikationsnummer
Die vom zuständigen Sachbearbeiter des R.C.S. Luxemburg erstellte Nummer wird automatisch per Post an die private Wohnadresse der betreffenden natürlichen Person gesendet. Auf Antrag ist es auch möglich, die Nummer an einen bevollmächtigten Vertreter zu übermitteln.
Anmerkung:
- Die eingereichten Angaben (Geschlecht, Staatsangehörigkeit, private Wohnanschrift) werden ausschließlich an das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des Technologies de l’Information de l’Etat oder „CTIE“) zum Zwecke der Erstellung der nationalen Identifikationsnummer weitergeleitet. Diese Angaben werden NICHT in die R.C.S._Registerauszüge der betreffenden Gesellschaft/Einheit eingetragen und sind daher NICHT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH.
- Während eines Übergangszeitraums (derzeit noch nicht festgelegt):
- Jede Einreichung, die keine beim R.C.S. Luxemburg eingetragene Person betrifft (z.B. im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, Sitzverlegung, Namensänderung usw.), ist auch möglich, ohne dass die nationale luxemburgische Identifikationsnummer jeder natürlichen Person der betroffenen Gesellschaft/Einheit hinterlegt sein muss.
- Jedoch werden Einreichungen, die eine natürliche Person betreffen (z.B. Ernennung eines neuen Geschäftsführers, Wechsel eines Gesellschafters einer S.à r.l. usw.), nur dann akzeptiert, wenn die nationale luxemburgische Identifikationsnummer dieser Person vorliegt.
Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums sind alle Verfahren und/oder Einreichungen beim R.C.S. Luxemburg nur möglich, wenn die Vorschriften in Bezug auf die nationale luxemburgische Identifikationsnummer für alle natürlichen Personen der betreffenden Gesellschaft/Einheit umgesetzt sind.
Wenn Sie Fragen zu diesen Verfahren haben oder Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen bei der Durchführung dieser Prozesse gerne zur Seite.
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