Die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten trat am 12. Juli 2020 in Kraft.
Die Verordnung schreibt Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten sowie Suchmaschinen in ihren Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die diese Dienste oder vergleichbare Plattformen nutzen, neue Verpflichtungen vor.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten regeln, müssen, auch wenn es sich bei beiden um Gewerbetreibende handelt, ab der Aufnahme der Vertragsverhandlungen und für die Dauer der Geschäftsbeziehung hinreichend klar und zugänglich sein. Die Parallele zu den verbraucherrechtlichen Bestimmungen ist trotz des B2B-Verhältnisses der betreffenden Parteien offenkundig. Die Texte enthalten die gleichen Informationspflichten, z.B. über die Modalitäten der Rankings.
Die Verordnung sieht auch die Schaffung neuer Möglichkeiten für die Beilegung von Streitigkeiten und Beschwerden vor. Es muss festgehalten werden, dass dies ein Fortschritt in der auf europäischer Ebene geplanten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ist, insbesondere durch das Verbot bestimmter neuer Praktiken, die als unlauter angesehen werden, wie die ungeklärte Aussetzung oder Kündigung eines Verkäuferkontos bei einem Online-Vermittlungsdienst oder auf gleichgestellten Plattformen.
Alle neuen Verpflichtungen, die den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten und gleichgestellten Plattformen auferlegt werden, erfordern die Angabe von Gründen für die Kündigung, Aussetzung oder jede andere Beschränkung der Bereitstellung solcher Dienste, die Angabe der Ranking-Kriterien, eine Beschreibung der möglichen untershiedlichen Behandlung durch den Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten unter Angabe der wichtigsten wirtschaftlichen, kommerziellen oder rechtlichen Erwägungen, die zu einer solchen unterschiedlichen Behandlung führen.
In jedem Fall bietet die Anwendung dieser Verordnung den Unternehmen die Gelegenheit zu überprüfen, ob ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur den Bestimmungen der Verordnung, sondern auch im weiteren Sinne der Gesamtheit der anwendbaren Rechtsvorschriften, wie der DSGVO entsprechen.