Seit dem 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Während ein Handelsabkommen unterzeichnet wurde, ist für den Transfer von personenbezogenen Daten zwischen Europa und dem Vereinigten Königreich zunächst nichts vorgesehen.

Am 19. Februar hat die Kommission zwei Entwürfe für Angemessenheitsbeschlüsse veröffentlicht:

  • einer zur Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die “ DSGVO“); und
  • der andere zur Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr.

Diese beiden Angemessenheitsbeschlüsse wurden am 28. Juni 2021 endgültig angenommen. Das Europäische Parlament und die Kommission bestätigen, dass das Vereinigte Königreich ein ausreichendes Sicherheitsniveau für den Schutz personenbezogener Daten bietet. Das Vereinigte Königreich hat die Grundsätze, Rechte und Pflichten der DSGVO und der Datenschutzrichtlinie im Hinblick auf die Strafverfolgung vollständig in sein Post-Brexit-Rechtssystem übernommen.

Diese gute Nachricht für die Aufrechterhaltung der UK-EU-Beziehungen, insbesondere mit Luxemburg, wird den wichtigen Fluss von personenbezogenen Daten zwischen unseren beiden Ländern vereinfachen.

Eine wichtige Neuerung wurde in diese Angemessenheitsbeschlüsse integriert, nämlich die Sunset-Klausel. So ist die Gültigkeit der Angemessenheit bis zum 27. Juni 2025 begrenzt, dem Datum, an dem sie außer Kraft tritt, wenn sie nicht vorher neu bewertet wird. Die Sunset-Klausel, die im Einklang mit der Verpflichtung zur ständigen Neubewertung durch die DSGVO steht, ist ein willkommener Fortschritt im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten.

Den Angemessenheitsbeschluss zur DSGVO finden Sie hier, den Angemessenheitsbeschluss zur Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten bei der Strafverfolgung hier.