In der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat der luxemburgische Gesetzgeber mit einem Gesetz vom 17. Dezember 2021, das am 20. Dezember 2021 im Mémorial A veröffentlicht wurde (Inkrafttreten am 24. Dezember 2021), erneut die Regelung zur Abhaltung virtueller Versammlungen verlängert, diesmal bis zum 31. Dezember 2022, und damit das Gesetz vom 23. September 2020 zum vierten Mal novelliert, das diese Möglichkeit zunächst bis Ende 2020, dann bis zum 30. Juni 2021 und zuletzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert hatte.
Für Gesellschaften und andere juristische Personen ist es somit zulässig, Hauptversammlungen und andere Versammlungen der Gesellschaftsorgane virtuell abzuhalten, unabhängig von einer abweichenden Bestimmung in der Satzung oder auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht.
Bis heute wurde, im Gegensatz zu vorangegangenen Änderungen, noch keine konsolidierte Fassung des Gesetzes erstellt.
Weitergehende Informationen finden Sie in unseren Artikeln zu diesem Thema, insbesondere in dem Artikel vom 6. Juli 2021 https://www.dsm.legal/de/moeglichkeit-der-abhaltung-von-versammlungen-bei-unternehmen-und-anderen-juristischen-personen-ohne-physische-anwesenheit-bis-zum-31-dezember-2021/
Unser praktischer Hinweis:
Bitte vermerken Sie in Ihren Protokollen/Beschlüssen die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. September 2020 in seiner geänderten Fassung, wenn Sie die Möglichkeit wahrnehmen möchten, bis Ende 2022 virtuelle Sitzungen abzuhalten.
Wenn Sie weitere Informationen und/oder Beratung zum Gesellschaftsrecht, zu Fusionen und Übernahmen sowie zu handelsrechtlichen Fragen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Corporate/M&A-Team unter: https://www.dsm.legal/de/gesellschaftsrecht-fusionen-und-ubernahmen-ma/