Am Samstag, 29. Februar 2020, bestätigten die luxemburgischen Behörden den ersten Patienten in Luxemburg, der mit COVID-19, dem Coronavirus, infiziert war.
Damit stellt sich die Frage, wie das Ansteckungsrisiko in den luxemburgischen Unternehmen gehandhabt werden kann.
Artikel L 312-4 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuches räumt Angestellten ein Widerrufsrecht (droit de retrait) ein. Ein Arbeitnehmer kann sich jedoch nicht ungerechtfertigterweise weigern, seine Pflichten zu erfüllen.
Um in den Genuss des Widerrufsrechts zu kommen, muss der Arbeitnehmer den Nachweis einer ernsten, unmittelbaren Gefahr erbringen, die nicht vermieden werden kann.
Die Artikel L 312-1 ff. des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuches schreiben dem Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung vor, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Unabhängig davon, ob sich ein Arbeitnehmer im Ausnahmezustand befindet oder nicht, ist ein Arbeitgeber stets dafür verantwortlich, im Unternehmen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu vermeiden und ihnen wirksam zu begegnen oder sie anderweitig so weit wie möglich zu verringern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie wurden mit der großherzoglichen Verordnung vom 17. April 2020 zusätzliche Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingeführt. Diese ergänzen die Bestimmungen unter Buch III des Arbeitsgesetzbuches.
Es handelt sich dabei um wichtige und spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die unter keinen Umständen mit finanziellen Belastungen für die Beschäftigten verbunden sein dürfen.
Diese großherzogliche Verordnung ist während des gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 ausgerufenen und durch das Gesetz vom 24. März 2020 bestätigten Ausnahmezustands von vorübergehender Dauer und verlängert den Ausnahmezustand um einen Zeitraum von 3 Monaten (bis zum 24. Juni 2020).
Die Informationen und Empfehlungen, die in Bezug auf das Coronavirus zu ergreifen sind, werden unter der Leitung der Regierung und der Gesundheitsbehörden ständig weiterentwickelt (www.sante.public.lu).
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