Gemäß einer Studie aus dem Jahre 2016, ist das Vertrauen von Nutzern hinsichtlich ihrer Privatsphäre bei der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel sehr begrenzt. Ein Teil der Nutzer äußerte sogar ein Gefühl rechtlicher Unsicherheit bei Online-Einkäufen, weil ihre Daten gesammelt werden.
Aus diesem Grunde veröffentlichte die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 einen Entwurf für eine Verordnung, die die Direktive 2002/58/EC zur Wahrung der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel novellieren soll.
Die vorgeschlagene Verordnung beinhaltet die Übernahme und Anwendung strikter und gleichwertiger Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar bei ihrem Inkrafttreten. Unternehmen müssen erhöhte Datenschutz-Standards gewährleisten und das Vertrauen der Nutzer stärken, indem sämtliche elektronischen Kommunikationswege höchste Vertraulichkeit bieten. Die Durchsetzung gleichwertiger rechtlicher Rahmenbedingungen soll somit den böswilligen Missbrauch von Daten einschränken.
Zusätzlich soll das Verarbeiten und Speichern von Daten sowie die unaufgeforderte Verwendung von Cookies nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erfolgen dürfen.
Im Endeffekt streben die europäischen Behörden an, effizientere Rahmenbedingungen im Hinblick auf Publicity-Maßnahmen zu schaffen, indem sie eine Parametrisierung einführen, die es jedem Nutzer einer Software-Anwendung ermöglicht, es abzulehnen, seine persönlichen Daten mit Dritten zu teilen (insbesondere in Bezug auf Instant Messaging Services).
Im gleichen Sinne sollte jeder Internet-Nutzer die Möglichkeit erhalten, sobald er einen Internet-Browser öffnet, im Voraus das Schutzniveau, das er in puncto Cookies auch bei allen potentiellen Verbindungsweiterleitungen angewandt wissen möchte, festzulegen, womit das derzeitige System der Pop-up-Banners, die bei jeder Verbindung zu einer neuen Seite erscheinen, abgelöst würde.
In gewisser Hinsicht ist dieser Vorstoß zur Parametrisierung der Nachhall von Artikel 25 der Generalverordnung, die vorsieht, dass jedem Internet- oder Anwendungsnutzer von Beginn der Datenverarbeitung an standardisiert Datenschutz gewährleistet werden soll.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regularien riskiert das betreffende Unternehme rechtliche und finanzielle Sanktionen.
Die Initiative sorgt somit für eine Vereinfachung und eine sichere Umgebung für elektronische Kommunikation in Europa, indem es eine Vereinheitlichung der EU-Regularien hinsichtlich e-Privacy vorsieht. Unternehmen werden im Sinne der Entwicklung von Dienstleistungen und digitalen Werkzeugen letztlich von strengeren Verordnungen profitieren.
Dennoch sollte die Kritik seitens der europäischen e-Commerce-Industrie hinsichtlich dieses Verordnungsentwurfs Beachtung finden. Wenn auch die europäischen Institutionen ihren Willen zur Sperrung von Drittpartei-Cookies in Artikel 10 des Verordnungsentwurfs zum Ausdruck gebracht haben, kritisieren die Verbände das Fehlen einer Vereinfachung hinsichtlich des nutzerunaufgeforderten Versendens von Werbemitteilungen sowie auch Unklarheiten hinsichtlich der Regelungen zur Verwendung von Cookies.
Derzeit wird weiter an den Details dieser neuen Verordnung gearbeitet.
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