Seit der Außerkraftsetzung des rechtlichen Rahmenwerks “Safe Harbour” im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in der Sache Schrems vom 6. Oktober 2015 war es erwartet worden: Am 29. Februar 2016 hat nun die Europäische Kommission die Texte, die zukünftig das EU-US-Datenschutzschild (“Privacy Shield”) -Abkommen bilden werden, veröffentlicht. Das mit den US-Behörden ausgehandelte Rahmenabkommen hinsichtlich der Übermittlung persönlicher Daten in die USA soll dazu führen, das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen.
Die Kommission hat außerdem einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss öffentlich gemacht, der die von den US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätze definiert. Der Text verfügt über sieben Anhänge, die die Verpflichtungen seitens des US-Handelsministeriums und der US-Bundes-Handelskommission festlegen.
Das Datenschutzschild-Konzept sieht verschiedene Rückgriffsmöglichkeiten für EU-Bürger hinsichtlich ihrer in die USA transferierten persönlichen Daten vor, sowie alternative Mechanismen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich, insbesondere die Ernennung einer Ombudsperson im US-Außenministerium (Staatssekretärin für Wirtschaftliches Wachstum, Catherine Novelli). Darüber hinaus werden US- und EU-Behörden die Datenschutzgrundsätze jährlich überprüfen und überarbeiten.
Bevor jedoch die endgültige Fassung erstellt werden kann, muss zunächst die „Artikel-29-Datenschutzgruppe“, die die gesetzlichen Grundlagen des Textes zu analysieren hat, ebenfalls ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Max Schrems, der österreichische Staatsbürger, dessen Beschwerde zu dem Urteil des EuGH geführt hatte, hat bereits seine Vorbehalte gegenüber dem Rahmenkonzept zum Ausdruck gebracht, insofern als er darauf hinweist, dass gemäß dem auf der Internet-Seite der Kommission veröffentlichten Anhang VI, die US-Regierung weiterhin berechtigt sei, große Datenmengen – sogenannte „bulk data – zu erheben, während es in der Pressemitteilung der Kommission heißt, die US-Behörden hätten sich verpflichtet, auf diese Form der Massenüberwachung zu verzichten.
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