Die Europäische Allgemeine Datenschutzverordnung (General Data Protection Regulation (EU) 2016/679, „GDPR“) ist mit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen, wozu es eines luxemburgischen Ausführungsgesetzes bedarf.

Am 12. September 2017 hat Herr Xavier BETTEL, Minister für Kommunikation und Medien den Gesetzentwurf No. 7184 zur Schaffung einer Nationalen Kommission für den Datenschutz (Commission nationale pour la protection des données, “CNPD”) und die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/679 zum Schutz von natürlichen Personen im Hinblick auf die Verarbeitung und die freie Übertragung persönlicher Daten vorgelegt.

Das erste Kapitel dieses Gesetzesentwurfs betont die Unabhängigkeit der CNPD, stärkt ihre Befugnisse, erweitert ihre Zuständigkeiten und legt ihre zukünftige Entwicklung fest. Parallel zur Erweiterung ihrer Zusammensetzung hinsichtlich der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglieder, werden ihre Mission und ihre Kompetenzen ausgedehnt, insbesondere bezüglich der Höhe der Verwaltungssanktionen, die sie im Rahmen der GDPR bei Zuwiderhandlungen gegen diese aufzuerlegen befugt ist, nämlich bis zu 20 Millionen Euro, oder im Falle von betroffenen Unternehmen bis zu 4% dessen gesamten weltweiten Umsatzes des Vorjahres.

Das zweite Kapitel des Gesetzesentwurfes zielt auf die detailliertere Ausführung von speziellen Regelungen, die die Mitgliedsstaaten im Rahmen der GDPR anzuwenden haben, ab. Solche sind beispielsweise das in Einklang bringen nationalen Rechts mit dem Schutz persönlicher Daten und dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit; des Weitern Garantien und anwendbare Ausnahmeregelungen bei der Datenverarbeitung für wissenschaftliche Forschung, historische oder statistische Zwecke sowie für die Verarbeitung bestimmter persönlicher Daten im Gesundheitswesen.

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