Am 27. Januar 2022 wurde der Gesetzentwurf Nr. 7961 dem Parlament zugeleitet.
Mit der Änderung der derzeit geltenden Rechtsvorschriften sollen die Kontrollen und die Qualität der im RCS und RBE erfassten Informationen verbessert werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Maßnahmen vor, um (i) eine umfassendere Politik zur Überwachung der im RCS eingetragenen Unternehmen zu schaffen, (ii) die Einhaltung der Verpflichtungen zur Eintragung und Hinterlegung im RCS zu gewährleisten, (iii) den Zugang der Behörden zum RCS zu verbessern und (iv) die Verarbeitung der im RBE hinterlegten Informationen zu verbessern.
Mit den neuen Rechtsvorschriften wird eine verstärkte Überprüfung der im RCS verzeichneten Informationen ermöglicht. Diese Angaben können anhand der in den Handelsregistern ausländischer Staaten aufgeführten Informationen überprüft werden.
Außerdem wird eine neue abgesicherte elektronische Austauschplattform eingerichtet, um die Aufbewahrung der Informationen beim RBE zu verbessern und den Behörden im Falle einer Prüfung den Zugriff darauf zu erleichtern.
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