Nationale Verfahren mit dem Ziel, Gläubigerschutzmechanismen zu etablieren, wie beispielsweise Verfügungen über die Beschlagnahmung bzw. Pfändung von Bankkontoguthaben, existieren in allen EU-Mitgliedsstaaten, jedoch variieren die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Verfügungen und die Effizienz ihrer Durchsetzung zum Teil erheblich. Die EU-Richtlinie (EU) Nr. 655/2014 führt ein Verfahren ein, das es allen Gläubigern ermöglicht, EU-weit Verfügungen zur Pfändung von Schuldner-Bankkontoguthaben zu erwirken, wobei die Gefahr ausgeschlossen werden soll, das die Forderungseintreibung durch den Gläubiger mittels Abhebungen oder Überweisungen von Geldmitteln seitens des Schuldners gefährdet wird.

In diesem Kontext wird Me Marie-Paule Gillen, Partner von DSM Avocats à la Cour in Luxembourg, einen Vortrag mit dem Titel „Namensregister von Bankkontoinhabern – die Folgen und Veränderungen für Luxembourg“ beim “Meetincs”-Konferenz-Tag zum Thema “Forderungseintreibung: Eine (neue) Gebrauchsanleitung”, die am Mittwoch den 8. März 2017 von 8:30 bis 17:00 Uhr im Hotel Royal in Luxembourg stattfinden wird, halten.

Weitere Vortragende werden sein:

  • Carlos Calvo, Gerichtsvollzieher, Kanzlei Carlos Calvo – Frank Schall, Huissiers de Justice
  • Prof. Dr. Dres. h.c. Burkhard Hess, Executive Director, Mack Planck Institute Luxembourg
  • Judge Thierry Hoscheit, 1. Vizepräsident des Bezirksgerichts Luxembourg
  • Maître Benjamin Marthoz, Senior Manager – MNKS.

 

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