Me Marc GLODT wurde in seiner Eigenschaft als Rechtsbeistand der Laboratoires réunis in der gerichtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich des Monopols des staatlichen Labors (Laboratoire national de santé, LNS) bei der Diagnose von Infektionskrankheiten zitiert.
Während das luxemburgische Gesundheitsministerium argumentierte, das Monopol sei notwendig, um effektiv die Kontrolle über die Lage in Luxembourg zu bewahren, und damit die Verweigerung einer entsprechenden Genehmigung an die Laboratoires réunis rechtfertigte, plädierten andere Gremien wie bspw. die Sanitätskommission (Collège médical) dafür, dass ein weiteres Labor mit solchen Analysen beauftragt werden solle, insbesondere, da die Regierungsbehörde derzeit vermehrt an das LNS gerichtete Aufträge für Analysen an Labore außerhalb Luxembourgs outsource.
In seiner Entscheidung vom 27 April 2017, befand das Verwaltungsgericht die Verweigerung der Genehmigung an die Laboratoires réunis für unberechtigt.
Der Artikel mit dem Titel „Latoratoire national de santé – Lydia Mutsch perd une bataille“ (LNS – Lydia Mutsch verliert eine Schlacht) wurde im „Luxemburger Wort“ vom19. Mai 2017 veröffentlicht, der Artikel „Victoire juridiqe pour les Laboratoires réunis“ (Sieg im Rechtsstreit für die Laboratoires réunis), in „PaperJam“ vom 23. Mai 2017.
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