Die Initiative zum freien Datenverkehr von November 2015, seinerzeit vorgestellt als vorrangiges Anliegen der Politik der Europäischen Kommission, sowie der Digitale Binnenmarkt gleichen offenbar die Schwierigkeiten aus, die durch Problematik von Daten-Eigentümerschaft und -Zugang entstehen.
Um den freien Datenverkehr zu begünstigen und den Austausch zu fördern, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung einer digitalen Datenwirtschaft und der Harmonisierung der EU–Regelungen diesbezüglich.
Die digitale Wirtschaft wurde durch unterschiedliche Gesetzgebungen in den EU-Mitgliedsstaaten ausgebremst, der freie Datenverkehr war hier lange Zeit untersagt, und die Beschränkungen, die seitens der Europäischen Kommission für ungerechtfertigt erachtet werden, behindern die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in Europa. Um also das Gedeihen dieser Freiheit in Europa und darüber hinaus zu ermöglichen, ist ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk vonnöten. Dieses wird den Schutz der Persönlichkeitsrechte von EU-Bürgern gewährleisten und den freien Datenverkehr erleichtern, indem es die Unterscheidung von persönlichen Daten und anderen Datenformen ermöglicht. Insgesamt zielt also die Initiative der Kommission zur Standardisierung der EU-Regularien auf die Vereinfachung und Förderung des freien Datenverkehrs ab.
Unternehmen soll, insbesondere durch die Vereinfachung des freien Datenverkehrs mittels der Schaffung einer europäischen Cloud bis 2020, ein größeres Wachstumspotential hinsichtlich der digitalen Wirtschaft in der EU eröffnet werden; sie sollen durch den freien Datenverkehr, den die Cloud ermöglicht, attraktiver und wettbewerbsfähiger werden. Aus Innovationssicht wird der vereinfachte Zugang zu Informationen – insbesondere zu öffentliche Daten beispielsweise für den Forschungssektor – den Ausbau wirtschaftlicher Beziehungen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vereinfachen.