Der EDSA hat neue Richtlinien zur Zustimmung in Bezug auf die Verwendung von Cookies verabschiedet, die direkt die Teilnehmer am digitalen Markt betreffen.

Damit betont der EDSA ausdrücklich:

  • das Scrollen auf einer Seite oder das Navigieren auf einer Internetseite erfüllt nicht die Anforderung einer eindeutigen positiven Handlung und die dadurch erhaltene Zustimmung entspricht nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
  • damit die Einwilligung aus freien Stücken gegeben werden kann, muss die betroffene Person in der Lage sein, ihre Einwilligung ohne Nachteile zu verweigern oder zurückzuziehen. Zu diesem Zweck kann die Tatsache, dass ein Benutzer über eine von einem Dritten angebotene Alternativoption verfügt, nicht als frei gegebene Einwilligung angesehen werden.

Der EDSA liefert das folgende Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Website-Provider setzt ein Skript ein, das die Sichtbarkeit von Inhalten blockiert, mit Ausnahme einer Aufforderung zur Annahme von Cookies und der Information, welche Cookies gesetzt werden und zu welchen Zwecken Daten verarbeitet werden. Es gibt keine Möglichkeit, auf den Inhalt zuzugreifen, ohne auf die Schaltfläche „Cookies akzeptieren“ zu klicken. Da der betroffenen Person keine echte Wahlmöglichkeit geboten wird, wird ihre Zustimmung nicht aus freien Stücken gegeben.

Dies stellt keine gültige Einwilligung dar, da die Bereitstellung des Dienstes davon abhängt, dass die betroffene Person auf die Schaltfläche „Cookies akzeptieren“ klickt. Ihm wird keine echte Wahlmöglichkeit angeboten.

Der Mitnahmeeffekt: Ein Dienstleistungsanbieter darf betroffene Personen nicht daran hindern, auf einen Dienst zuzugreifen, weil sie der Verwendung von Cookies nicht zugestimmt hat.

Unser Hinweis:

⇒ Zur Erinnerung, nicht alle Cookies erfordern die Zustimmung des Benutzers. Wir empfehlen Ihnen daher, im Voraus zu prüfen, welche Cookies installiert werden können, wenn sich ein Benutzer mit der Website verbindet und welche seine vorherige Zustimmung erfordern.
⇒ Verwechseln Sie auch nicht die Zustimmung, den Widerruf der Zustimmung oder das Widerspruchsrecht und sehen Sie angemessene Vorkehrungen vor.

Sie können die neuen Richtlinien auf Englisch unter folgendem Link einsehen: Guidelines 05/2020 on consent.

Um mehr zu erfahren, können Sie die folgenden Informationshinweise auf der EDSA-Website durch Anklicken der Links einsehen:
– Sanktionen im Zusammenhang mit Cookies: Belgium und Spain; und
– Erste Schlussfolgerungen zur Verwendung von Cookies: Greece.


Unsere Teams beraten täglich die Teilnehmer am digitalen Marktes und stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Me Renaud Le Squeren
Partner
Avocat à la Cour
Me Héloïse Cuche
Associate
Avocat
Me Alison Front
Associate
Lawyer
Kelly QUESADA VEGA Kelly Quesada Vega
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Juriste

 


Von Héloïse CUCHE, DSM Avocats à la Cour