Die großherzogliche Verordnung vom 15. Februar 2019 zu den Registrierungsabläufen, der Zahlung der Verwaltungsgebühren und dem Zugang zu den Informationen im Register der Wirtschaftlich Endberechtigten wurde am 19. Februar 2019 im Amtsblatt des Großherzogtums Luxembourg (Mémorial A n°73) veröffentlicht.

Die Verordnung wurde im Einklang mit dem Gesetz vom 13. Januar 2019 zur Schaffung eines Registers der Wirtschaftlich Endberechtigten (Registre des bénéficiaires effectifs oder „RBE„) verabschiedet; sie regelt insbesondere die Zahlung der Verwaltungsgebühren und bietet eine Gebührentabelle hinsichtlich Registrierungsanträgen, Abänderungen, Auszügen und Bescheinigungen.

Gesetz und Verordnung treten am 1. März 2019 in Kraft, und Rechtspersonen haben innerhalb einer Frist von sechs (6) Monaten, also bis zum 1 September 2019, den entsprechenden Anforderungen zu genügen.

DSM steht Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen zur Verfügung, um sie bei ihrer Registrierung im RBE zu unterstützen. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung, telefonisch unter  +352 262 562-1, oder per E-Mail an contact@dsm.legal.

Weitere Informationen folgen in Kürze auf unserer Website.