Aufgrund der aktuellen Pandemie traf die luxemburgische Regierung auf Vorschlag des Ministers für Mittelstand am 6. Mai die Entscheidung, die Unterstützung für Selbständige in finanziellen Notlagen zu verbessern, indem sie eine weitere nicht rückzahlbare Soforthilfe vorsieht.

Das Antragsformular, um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, finden Sie hier.

Die Hilfe wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrags gewährt, dessen Höhe je nach Einkommensklasse der betreffenden Person festgelegt wird: 3.000 EUR, 3.500 EUR oder 4.000 EUR.

Diese Hilfe kann zusätzlich zu dem im Rahmen des durch die Großherzogliche Verordnung vom 8. April 2020 eingerichteten Soforthilfefonds gewährt werden. Künftig ist diese Hilfe auch Versicherungsmaklern und -agenten zugänglich, die vom Anwendungsbereich der ersten Hilfe ausgeschlossen waren.

Die Anspruchsvoraussetzung, nicht mehr als das Zweieinhalbfache des sozialen Mindestlohns als Berufseinkommen zu erhalten, wird beibehalten und es gibt keine Anspruchsvoraussetzung in Bezug auf die Anzahl der vom Selbständigen beschäftigten Mitarbeiter.

Informationen über andere Unterstützungsmöglichkeiten für Selbständige sind unter Guichet.lu verfügbar.


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