Ab dem 27. September 2021 müssen neue Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer abgeschlossen werden. Alle Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU an Empfänger in Drittländern, die sich auf Standardvertragsklauseln stützen, müssen auf den neuen Standardvertragsklauseln basieren, die im Juni 2021 von der Europäischen Kommission angenommen wurden (Entscheidung UE 2021/914).

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Datenschutzvereinbarungen mit den neuen Standardvertragsklauseln aktualisieren und Ihre neuen Verpflichtungen verstehen.

Zusammen mit zusätzlichen technischen Sicherheitsvorkehrungen sollten Sie mit der Umsetzung der neuen Standardvertragsklauseln beginnen, z. B. wenn Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland (z. B. die USA) übermitteln oder wenn Sie einen Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) mit Sitz in den USA nutzen (z. B. über Hosting-Dienste).Für bestehende Verträge ist die Umstellung bis zum 27. Dezember 2022 erforderlich. Verträge, die vor dem 27. September 2021 geschlossen wurden und sich auf frühere Standardvertragsklauseln stützen, bleiben für einen Zeitraum von 15 Monaten bis zum 27. Dezember 2022 gültig.

Wir beraten Sie gerne im Rahmen der Ausgestaltung Ihrer Vereinbarungen und bei der Umsetzung dieser wesentlich strengeren Vorschriften.

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