Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Urteil vom 22. November 2022 entschieden, dass der öffentliche Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (registre des bénéficiaires effectifs) (das „RBE“) nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Gericht sah das Grundrecht auf Privatsphäre nach Artikel 7 und den Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 8 als verletzt an. Als unmittelbare Folge dieser Entscheidung wurde der Zugang und die Abfrage der RBE für die Öffentlichkeit ausgesetzt.
Im Dezember 2022 wurde eine technische und rechtliche Lösung geschaffen, die mit den vom EuGH festgelegten Auflagen im Einklang steht. Demnach können Berufsangehörige im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in seiner geänderten Fassung eine Vereinbarung mit dem Luxembourg Business Registers (LBR“) schließen und gemäß den im Rundschreiben LBR 22/01 festgelegten besonderen Bedingungen erneut Zugang zum RBE erhalten.
Darüber hinaus wurde im Februar 2023 ein neues Verfahren für alle beim RBE registrierten Unternehmen eingeführt. Der neue Zugang erfolgt über einen persönlichen Zugangscode, den das LBR nach und nach per Post an alle registrierten Unternehmen versendet, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer beim RBE gemeldet haben.
Der vertrauliche und persönliche Zugangscode jedes Rechtsträgers ermöglicht:
- die Einsichtnahme in die Daten der bei der RBE registrierten wirtschaftlichen Eigentümer und
- die Bestellung eines RBE-Auszugs über die Einrichtung.
Weitere Informationen über das Verfahren zum Erhalt des vertraulichen Zugangscodes finden Sie hier: https://www.lbr.lu/mjrcs-lbr/jsp/webapp/static/mjrcs/en/mjrcs-be/pdf/Acces_RBE_par_entite_code.pdf
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