Incoterms (INternational COmmercial TERMS, internationale Handelsbedingungen) sind Regeln, die von Handelsakteuren angewandt werden, um den internationalen Warenaustausch zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dieser internationale Standard bildet den Rahmen für die wechselseitigen Verpflichtungen und Haftbarkeiten von Käufern und Verkäufern sowie Mechanismen für den Risikoübergang bezüglich der Waren und die Verteilung der verschiedenen Kosten zwischen den Parteien, sobald ein Handelsgeschäft abgeschlossen wird. Incoterms sind jedoch nicht verpflichtend anzuwenden, sondern lediglich ein probates Rüstzeug im internationalen Warenverkehr.
Die Incoterms werden alle zehn Jahre überarbeitet und von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) veröffentlicht. Die Incoterms 2020 waren seit September 2019 einsehbar und treten somit ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Die 11 neuen Incoterms ab 1. Januar 2020 sind:
- EXW: Ex Work
- FCA: Free Carrier Alongside + connaissement maritime à bord
- FAS: Free Alongside Ship
- FOB: Free On Board
- CFR: Cost and Freight
- CIF: Cost Insurance & Freight
- CPT: Carriage Paid To
- CIP: Carriage and Insurance Paid To
- DPU: Delivery at Place Unloaded
- DAP: Delivery at Place
- DPP: Delivered Duty Paid
Laut dem Generalsekretär der ICC, John W.H. Denton AO, ist das Ziel der Version 2020, „Kostspielige Missverständnisse im Handelsaustausch weiter zu reduzieren und noch größeres Vertrauen in weltweite Handelsgeschäfte herzustellen“. Tatsächlich werden einzelne Incoterms zuweilen falsch interpretiert.
Unsere Fachanwälte im Seerecht stehen Ihnen mit Rat und Hilfe zu den Incoterms 2020 zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter +352 262 562-1 oder mittels einer E-Mail an contact@dsm.legal.