Die Angemessenheitsentscheidung hinsichtlich Japans wurde am 23. Januar 2019 verabschiedet und am gleichen Tag in Kraft gesetzt; somit wurde das weltweit größte Gebiet für sicheren Datenverkehr geschaffen.
Um sicherzustellen, dass Daten, die aus der Europäischen Union nach Japan transferiert werden, die gleichen Schutzgarantien genießen, die europäischen Standards entsprechen, hat Japan zusätzliche Schutzmechanismen implementiert, einschließlich:
- einer Reihe von Regeln, die verschiedene Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen reduzieren sollen („Ergänzende Regeln „);
- Schutzmechanismen hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeiten japanischer Behörden auf persönliche Daten zu Strafverfolgungszwecken und aus Gründen der nationalen Sicherheit; und
- eines Reklamationsbearbeitungs-Mechanismus‘.
Der Beschluss ergänzt die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der EU und Japan, die im Februar 2019 in Kraft treten wird.
In einem nächsten Schritt wird eine Evaluierung der Funktionsweise des Rahmenwerks nach zwei (2) Jahren erfolgen, wobei sämtliche Aspekte der Angemessenheitsentscheidung überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der Ergänzenden Regeln. Anschließend wird die Überprüfung mindestens alle vier (4) Jahre wiederholt.
Für weitere Informationen, klicken Sie bitte hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-421_de.htm.
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