Ziel des bezahlten Jahresurlaubs ist es, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Im Prinzip ist der Urlaub Ruhezeit im Austausch für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit. Sammelt ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit (chômage partiel) jedoch weiterhin Urlaubstage an? In bestimmten Fällen der Abwesenheit besteht das Recht auf Urlaub weiterhin, in anderen Fällen nicht. Die geltende Gesetzgebung liefert in diesem Punkt keine genaueren Angaben. Das Gewerbeaufsichtsamt (Inspection du Travail et des Mines oder ʺITMʺ) ist jedoch der Ansicht, dass Angestellte in der Kurzarbeitsregelung das Recht haben, gesetzlichen Urlaub in Höhe von 2,16 Tagen pro Monat anzusammeln.

Wenn die Pandemie etablierte Pläne gestört hat und ein Urlaubsantrag von einem Arbeitgeber bewilligt wurde, darf der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag nicht einseitig zurückziehen. Der Urlaub muss also zum beantragten Zeitpunkt genommen werden. Ein Beschluss vom 25. Oktober 2018 (Court of Apeals 25. Oktober 2018 n° 44386) besagt, dass dieses Prinzip in beide Richtungen geht, d.h. weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber darf einen gewährten Urlaubsantrag einseitig zurückziehen.

Es ist jedoch wichtig, daran zu erinnern, dass ein Arbeitgeber im Lichte von Artikel L 233-10 des luxemburgischen Arbeitsgesetzes einem Arbeitnehmer nicht einseitig Urlaubstage auferlegen darf. Der Urlaubsantrag muss vom Arbeitnehmer gestellt werden, und der Arbeitgeber darf ihn nur dann ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen, wie die Bedürfnisse der Dienststelle des Arbeitgebers oder der berechtigte Antrag eines anderen Arbeitnehmers.

 Zusätzliche Informationen: FAQ Kurzarbeit zur Beantragung von Kurzarbeit (chômage partiel) bei der luxemburgischen Arbeitsargentur (Agence pour le développement de l’emploi oder ʺADEMʺ).

Für weitere Informationen oder Unterstützung bezüglich des Anspruchs auf gesetzlichen Jahresurlaub wenden Sie sich bitte an unser Arbeits- und Sozialrecht – Team unter +352 262 562-1 oder senden Sie uns eine E-Mail an contact@dsm.legal.