Die CSSF-Pressemitteilung 19/45 vom 1. Oktober 2019 bestätigt, dass Anträge auf neue UCI-Zulassungen (UCITS, UCI Part II, SIF und SICAR, die noch nicht auf der offiziellen Liste stehen) ab dem 1. Oktober 2019 über ihr neues eDesk-Portal eingereicht werden müssen.

Für einen neuen UCI gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober, in der Anträge auf Genehmigung eines UCI eingereicht werden können über:

  • E-Mail- oder gesicherte E-Mail-Kanäle unter Verwendung des aktuellen Excel-Formulars oder
  • den speziellen eDesk / UCI-Genehmigungsantrag.

Ab dem 1. November 2019 ist nur noch die Möglichkeit über eDesk gegeben.

Da sie nicht von der CSSF beaufsichtigt werden, fallen reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), die dem Gesetz vom 23. Juli 2013 über reservierte alternative Investmentfonds (das „RAIF-Gesetz“) unterliegen, nicht in den Geltungsbereich neuer Anträge auf UCI-Zulassung.

Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Renaud Le Squeren an.