Am 02. September 2020 verabschiedete der EDSA Leitlinien zu den in der DSGVO verwendeten Begriffen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters sowie  Leitlinien bezüglich der Zielgruppenansprache von Nutzern sozialer Medien. Die Leitlinien werden Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein.

Der EDSA richtete zudem eine Arbeitsgruppe ein, die die nach der Schrems-II-Entscheidung des EuGH eingereichten Beschwerden prüfen und Empfehlungen für geeignete zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Übermittlung in Drittstaaten herausgeben soll.

Um mehr zu erfahren und Maßnahmen zu ergreifen, die heute umgesetzt werden können, siehe