Etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Allgemeine Datenschutzverordnung oder „GDPR“) scheint es noch viele Grauzonen zu geben. Dies gilt insbesondere für die Aufbewahrungsfristen der verschiedenen Kategorien von Daten, die von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erhoben und verarbeitet werden.

Zu diesem Zweck stellt DSM Avocats à la Cour eine Übersichtstabelle für die luxemburgischen GDPR-Speicherungsfristen für personenbezogene Daten, die am häufigsten von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erhoben und verarbeitet werden, sowie die damit verbundenen Aufbewahrungsfristen vor, um diese Lücken zu schließen und die verschiedenen Organisationen im Großherzogtum bei der Festlegung der Aufbewahrungsfristen für die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu unterstützen.

Übersichtstabelle für die luxemburgischen GDPR-Speicherungsfristen

DSM stellt diese Tabelle über die Aufbewahrungsfristen allen zur Verfügung, erinnert seine Benutzer jedoch gleichzeitig daran, dass sie nicht vollständig ist, und macht auf die Tatsache aufmerksam, dass sie möglicherweise veraltet ist. DSM wird sich nach besten Kräften bemühen, die Informationen entsprechend den geltenden gesetzlichen und behördlichen Entwicklungen zu aktualisieren. Dennoch kann DSM nicht für mögliche Fehler, Auslassungen oder die Aktualität der Rechtsgrundlagen dieser Übersicht haftbar gemacht werden. Die Benutzer werden hiermit auf diesen Punkt und die Tatsache hingewiesen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, sich über solche Entwicklungen zu informieren.

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