Die Anwälte von DSM haben eine langjährige Erfahrung bei Beratung und Prozessführung im Bereich des Verwaltungsrechts. Diese Erfahrung reicht von Angelegenheiten der nationalen Regierungen bis hin zu Problemen mit lokalen Behörden. Wir beraten Behörden, Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragestellungen hinsichtlich der öffentlichen Einrichtungen. Wir arbeiten für nationale Regierung, für Städte und Gemeinden sowie für andere öffentliche Körperschaften. DSM hat sich eine Nischenexpertise angeeignet in der Umsetzung rechtlicher Anforderungen an öffentliche Einrichtungen und in der Verwaltung von Verträgen und Verordnungen. Wir beraten Mandanten aus dem Privatsektor in ihren Beziehungen mit dem öffentlichen Sektor.

Unsere Anwälte beraten auch in Fragen der Zuständigkeit des öffentlichen Sektors. Die Städteplanung, Umweltfragen und die Vorschriften im Bereich des Baurechts sind ebenfalls Teile der Fachexpertise von DSM.

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