Die Initiative zum freien Datenverkehr von November 2015, seinerzeit vorgestellt als vorrangiges Anliegen der Politik der Europäischen Kommission und des Digitalen Binnenmarkts, gleicht offenbar die Schwierigkeiten aus, die durch Problematik von Daten-Eigentümerschaft und -Zugang entstehen.
Um den freien Datenverkehr zu begünstigen und den digitalen Informationsaustausch zu fördern, liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung einer digitalen Datenwirtschaft durch die Harmonisierung der diesbezüglichen EU-Regelungen.
In diesem Zusammenhang legte die Europäische Kommission am 13. September 2017 den Entwurf einer Verordnung hinsichtlich des freien Verkehrs von nicht personenbezogenen Daten vor. Darin führt die Kommission ein neues Prinzip ein, das die Abschaffung gewisser Anforderungen hinsichtlich der Lokalisierung von Daten vorsieht, sofern den zuständigen Behörden der Zugang zu diesen Daten zu regulatorischen und Kontrollzwecken garantiert ist. Ziel dieses Entwurfs ist es, Hindernisse beim freien Datenverkehr für Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen abzubauen.
Die Kommission schlägt also vor, ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige nationale Regelungen abzuschaffen, die Unternehmen darin hindern, den Ort ihrer Datenspeicherung oder -Bearbeitung frei zu wählen. Stattdessen befürwortet sie die Einführung von Verhaltenskodizes für die freiwillige Selbstkontrolle, die beispielsweise den Wechsel eines Anbieters von Cloud Services erleichtern oder die Nutzer darüber informieren sollen, unter welchen Bedingungen sie ihre Daten übertragen bzw. ‚mitnehmen‘ können, wenn sie sich außerhalb ihrer eigenen Datenverarbeitungsumgebung bewegen (das Prinzip der Portabilität/Übertragbarkeit war in der EU-Verordnung 216/679 zum Schutze natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs eingeführt worden).