Mit Photovoltaik kann kohlenstofffreier Strom erzeugt werden, der zur Reduzierung von Treibhausgasen, insbesondere von CO2, beiträgt.

In Luxemburg wird die Errichtung solcher Anlagen durch verschiedene finanzielle sowie technische Hilfen und Unterstützungen gefördert. So wird seit Sommer 2020 ein neuer, attraktiver Einspeisetarif angewendet. Dieser ist Bestandteil der Kampagne « Clever Solar », mit der die Solarenergie gefördert werden soll. Gleichzeitig ist ein Solarkataster (Cadastre Solaire) auf der Website Geoportail.lu leicht zugänglich, um das Solarpotenzial jedes Gebäudes einfach zu bewerten. Ziel ist es, die Nutzung der Solarenergie sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen attraktiver machen.

Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen hat sich das Großherzogtum derzeit dafür entschieden, für jede Installation von Solaranlagen eine Baugenehmigung vorzuschreiben. Daher sollten Sie sich vor der Installation eines Solaranlage über die zu beachtenden städtebaulichen Vorschriften informieren.

Darüber hinaus stellt die Wahl des Standorts der Flächen, auf denen die Module installiert werden sollen, eine besondere Herausforderung dar. So wird beispielsweise die Installation von Solarmodulen auf dem Dach eines Gebäudes, das einer Eigentümergemeinschaft gehört, dadurch erschwert, dass die Katasterverwaltung derzeit nicht in der Lage ist, eine eigene Katasternummer für das Dach zu ermitteln, das in den meisten Fällen als Teil der Gemeinschaftsflächen des Gebäudes betrachtet wird. Die Planer eines solchen Projekts müssen daher besonders auf die Bestimmungen eines möglichen Pachtvertrags achten, in dem alle standort- und projektspezifischen Fragen geregelt sein müssen, wie z. B. die Bedingungen für die Installation der Module sowie die Verkabelung im Gebäude, der Zugang, die Verantwortung für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die Risikoverteilung, die Haftpflicht, der Anschluss an das allgemeine Stromnetz, die Laufzeit und deren Verlängerung, die Demontage am Ende des Vertrags, der Fall des Konkurses des Planers, usw.

Der letzte zu berücksichtigende Punkt betrifft die Bedingungen für den Anschluss der Anlage an das allgemeine Stromnetz und damit die Gespräche mit Creos Luxembourg S.A. (dem Betreiber des Stromnetzes).

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die ökologische und wirtschaftliche Attraktivität der Installation von Photovoltaikanlagen nicht die mit dieser Art von innovativen Projekten einhergehende Rechtsunsicherheit ausblenden darf und dass es unbedingt erforderlich ist, von versierten Fachleuten sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht begleitet zu werden.

DSM Avocats à la Cour arbeitet seit vielen Jahren aktiv mit ihren Mandanten an technologischen Themen in der Immobilienbranche und wird auch Sie mit ihrem Fachwissen und ihrer praktischen Vorgehensweise begleiten.


Von Renaud LE SQUEREN, Partner – Avocat à la Cour, DSM Avocats à la Cour.