Die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ändern sich. Die luxemburgische Regierung legte neue Ausnahmen durch zahlreiche großherzogliche Verordnungen fest, die sich auf bestimmte Aspekte des Arbeitsrechts auswirkten, wie z.B. Urlaub aus familiären Gründen, Aushandlung von Sozialplänen, Probezeiten, gesetzlicher Jahresurlaub, Kündigungsschutz, Einstellung von Studenten, Anteil der Entschädigung bei Teilzeitbeschäftigung usw.

Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen, die sich zur Zeit des Coronavirus COVID-19 im Großherzogtum Luxemburg auf das Arbeitsrecht auswirkten, indem Sie unsere zusammenfassende Tabelle über den untenstehenden Link herunterladen.

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Unser Arbeits- und Sozialrechtsteam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie angesichts der COVID-19-Pandemie arbeitsrechtlich zu unterstützen oder zu beraten. Kontaktieren Sie uns unter  +3522625621 oder senden Sie uns eine E-Mail an  contact@dsm.legal.

Von Mario DI STEFANO, Partner/Avocat à la Cour